Demenzbetreuung
- Details
Das Gesetz der Pflegeversicherung hat den Anspruch auf die sogenannten "zusätzlichen Betreuungsleistungen" mit dem Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungs- gesetzes ab 01. Juli 2008 neu geregelt. Nach Begutachtung durch den Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) haben Pflegebedürftige
die in einen Pflegegrad eingestuft wurden, Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen.
Die Pflegekasse sieht ab Pflegegrad 1 125,-€ pro Monat bzw. 1500,-€ pro Jahr vor
Hierfür kann der Patient stundenweise Betreuungsleistungen abrufen (Einzelbetreuung).
Zu den Leistungen gehören z.B.:
- Spazieren gehen
- Gemeinsames kochen oder backen
- Gemeinsames Einkaufen
- Biographiearbeit / Gedächtnistraining
- Gedächtnisspiele (Memory)
- Lesen / vorlesen
- Malen
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